ver.di-Online-Handlungshilfe
zur Gefährdungsbeurteilung

11. Prozess-Schritt: Grobanalyse

Dieser Prozess-Schritt hängt stark von der konkreten betrieblichen Situation ab.

Aufgaben in diesem Schritt:

  • Durchführung der Grobanalyse
  • Ergebnisauswertung nach der Durchführung
  • Entscheidung über das weitere Vorgehen

In die Grobanalyse können auch Erkenntnisse aus vorherigen Analysen wie beispielsweise Ergebnisse von Wandzeitungsbefragungen in (Teil-) Betriebsversammlungen oder von vorgelagerten Sondierungsgesprächen integriert werden.

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen hängt direkt von den Ergebnissen, hier von den vorgefundenen Gefährdungen und ihrer Verteilung im Betrieb ab. So wird eine Entscheidung, konkrete Tätigkeitsbereiche zu Piloten zu machen, in der Praxis auf der Basis der Ergebnisse der Grobanalyse getroffen.

 

Hinweis zur Vorgehensweise:

Hat man sich zum Einsatz eines Screening-Verfahrens entschieden, sammelt man bereits erste Ergebnisse für die Feinanalyse (hier: Ausmaß bzw. Grad der Gefährdungen bzw. Fehlbeanspruchungen).

Eventuell entscheidet man sich dafür, direkt bei der Ergebnisauswertung der Grobanalyse die Auswahlentscheidungen zur Feinanalyse durchzuführen. Prozess-Schritte 11 und 13 würden damit zusammen fallen, entsprechend auch 12 und 14. Die jeweils unter diesen einzelnen Prozess-Schritten genannten Aufgaben bleiben dadurch weiterhin erhalten, lediglich die Abfolge des Handelns ändert sich dadurch.

 

Ergebnisse:

Die Ergebnisse der Grobanalyse zeigen,

  • bei welchen Tätigkeiten welche Gefährdungen bestehen

und geben Hinweise,

  • wo es insbesondere aufgrund der Verteilung, Häufigkeit oder „Gefährlichkeit“ von Gefährdungen Sinn machen kann, Pilotbereiche festzulegen.

 

Materialien zum Prozess-Schritt (Auswahl)

Siehe hierzu die in Prozess-Schritt 9 (Auswahl des Vorgehens und Verfahrens zur Grobanalyse) genannten Materialien. Insbesondere das dort zugänglich gemachte Praxisbeispiel der betrieblichen Anwendung des DGB-Index Gute Arbeit als Verfahren für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung gibt leicht nachvollziehbare Anregungen, wie man im eigenen Betrieb/in der eigenen Dienststelle vorgehen kann und wo Erfolgsfaktoren liegen.



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