ver.di-Online-Handlungshilfe
zur Gefährdungsbeurteilung

Neues in der Handlungshilfe

„Aktuelles“ wird durch einen Info-Kasten auf der Start-Seite angekündigt, zusammen mit einem Link an die entsprechende Stelle in der Online-Handlungshilfe.

Solche News können beispielsweise sein:

  • Neue Materialien, Tools, Gerichtsurteile zur Gefährdungsbeurteilung sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Größere Änderungen/Überarbeitungen von Teilen der Online-Handlungshilfe selbst

Nach einiger Zeit werden die Info-Kästen von der Startseite genommen. Zu finden sind sie weiterhin über den Button „Bisherige News“:

Bisherige News »

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz beim mobilen Arbeiten: Arbeitsmittel unterwegs und im Homeoffice

Obwohl in der Corona-Pandemie das Arbeiten im Privatbereich eines der zentralen Themen der Arbeitswelt ist, hält sich hartnäckig die Fehlannahme, für mobile Arbeit gäbe es keine Regelungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sowieso sei eine Gestaltung der Arbeit unterwegs oder gelegentlich im home office (im Gegensatz zum Telearbeitsplatz) kaum möglich.

Beides trifft nicht zu. Auch für mobiles Arbeiten gelten das Arbeitsschutzgesetz und bestehende Verordnungen wie die BetrSichV uneingeschränkt. Was für verwendete Arbeitsmittel wie z. B. Tablets gilt und worauf Betriebs- und Personalräte bei der Umsetzung achten sollten, zeigt ein neuer Teil der Handlungshilfe:

Arbeits- und Gesundheitsschutz beim mobilen Arbeiten: Smartphone, Kopfhörer & Co.


Service für die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung

Die rechtlichen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, die Betriebs- und Personalräte für die Ausübung ihrer Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte sowie für das zentral wichtige Wächteramt kennen sollten: Dies ist nun von einer einzigen Seite ausgehend (siehe hier) mit wenigen Klicks direkt und jeweils aktuell abrufbar.

Kurzgefasste begleitende Informationen helfen dabei einzuordnen, was im konkreten Betrieb und in der konkreten Dienststelle für die Gefährdungsbeurteilung und damit die Arbeitsschutz-Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Neben den für alle geltenden Regelungen sind deshalb auch jene zugänglich gemacht und erläutert, die tätigkeitsabhängig zum Tragen kommen – ganz so, wie es Arbeitsschutzgesetz § 5 vorschreibt.


Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz-Maßnahmen bei Corona-Pandemie

Infos dazu in einer eigenen Rubrik.



Mitbestimmung des BR bei der Gefährdungsbeurteilung

Um die Jahreswende 2019/20 herum hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für Verwirrung gesorgt: Der Beschluss des BAG wurde so interpretiert, als würde die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung eingeschränkt. Widersprüche des BAG bezogen sich jedoch auf die konkrete Einigungsstelle selbst. Die Mitbestimmungsrechte bleiben davon unberührt. Allerdings enthält der BAG-Beschluss eine Klarstellung: Die Mitbestimmung des BR gemäß Betriebsverfassungsgesetz § 87, Absatz 1, Nr. 7, steht

  • in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit Arbeitsschutzgesetz § 5,
  • in Bezug auf die Durchführung der Maßnahmen, die sich aufgrund der Gefährdungsbeurteilung ergeben, in Verbindung mit ArbSchG, § 3.

Für Klarheit sorgt eine  Einschätzung des verdi-Bereichs Mitbestimmung. Wer es genauer wissen möchte: Der ver.di-Bereich verlinkt in seinem Online-Artikel zu dem BAG-Beschluss selbst.

Mehr zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Gefährdungsbeurteilung findet man auch in der Handlungshilfe.


Gefährdungsfaktor „unzureichende Qualifikation“

Durch die zunehmende Digitalisierung ist Qualifizierung zu einem der aktuellen Topthemen geworden. Weniger bekannt ist hingegen, dass „unzureichende Qualifikation“ seit über 20 Jahren zu jenen anerkannten Faktoren gehört, die bei der Arbeit krank machen können. Um gegen diesen häufig übersehenen Gefährdungsfaktor vorzugehen, zeigt ein neuer Teil der Handlungshilfe:

  • Was alles zur Qualifikation gehört und wann sie unzureichend ist
  • Welche Auswirkungen unzureichende Qualifikation für die Beschäftigten hat
  • Welche Zusammenhänge zwischen Qualifikation einerseits und menschengerechter Arbeitsgestaltung, Demografischem Wandel und Digitalisierung andererseits bestehen
  • Was Betriebs- und Personalräte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für ihre Kolleginnen und Kollegen tun können

Gute und gesunde Arbeit bei mobilem Arbeiten

Mobiles Arbeiten nimmt zu - und ist angeblich in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz weitgehend ungeregelt. Ohne Frage führt die Zunahme von IT-gestütztem Arbeiten von unterwegs oder von zu Hause aus zu zahlreichen Änderungen für die Beschäftigten. Gleichzeitig ist Vieles, auch die Schutzpflichten des Arbeitgebers, jedoch bereits geregelt und wird sogar z. T. seit Jahren angewendet.

Damit Betriebs- und Personalräte im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte handeln können, braucht es einerseits solide Grundlagen - so ist gar nicht immer klar, was eigentlich alles zum mobilen Arbeiten gehört. Andererseits braucht es einen Überblick über konkrete Einflussnahme-Möglichkeiten in der Arbeitspraxis. Beides liefert der neue Teil der Handlungshilfe Arbeiten an 'Nicht-Arbeitsplätzen - Arbeitsschutz-Maßnahmen bei mobilem Arbeiten. Die vorgestellten Maßnahmen beziehen sich dabei auf unterschiedliche Arbeitsorte.


Gewalt bei der Arbeit: Ein zunehmendes Problem

Beschäftigte in den Dienstleistungsbranchen sind besonders betroffen, denn sie leisten überwiegend Interaktionsarbeit: Sie arbeiten mit KundInnen, PatientInnen, BürgerInnen etc. Direkt mit dieser Arbeitstätigkeit verbunden ist die Möglichkeit der Gewalt durch Dritte - sie ist damit ein Gefährdungsfaktor im Sinne von § 5 Arbeitsschutzgesetz.

"Gewalt bei der Arbeit! Besondere Gefährdung für Beschäftigte, die mit Menschen arbeiten" (außerdem Langversion mit Quellen und Grundlagen) zeigt, wie weitreichend dieser Gefährdungsfaktor ist, und wie damit in Betrieb und Dienststelle umgegangen werden sollte, auch bei der Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie sich Gewalt und Mobbing, sexuelle Belästigung sowie traumatische Ereignisse unterscheiden.

 


Unterweisung als wichtiges Handlungsfeld - auch für Betriebs- und Personalräte

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung gehören zusammen: Nur so kann es eine gesunde und sichere Arbeitsgestaltung in den Betrieben und Dienststellen geben. BR und PR sind dabei in der Mitbestimmung - besonders wichtig für die KollegInnen, denn Unterweisungen sind für ArbeitnehmerInnen pflichtverknüpft. Ein weiteres zentrales Handlungsfeld ist eine gut verständliche Vermittlung der Unterweisungsinhalte und die Beteiligung der Beschäftigten: Damit die Inhalte im Arbeitsalltag ankommen. Mehr dazu unter "Unterweisung - Weitaus mehr als eine Pflichtübung"

In diesem Zusammenhang spielt auch der Einsatz von Medien eine wichtige Rolle. Die folgenden Beispiele gehen auf ein Projekt der Berliner Stadtreinigung (BSR) mit ver.di zurück. Dabei waren die Beschäftigten in direktester Form beteiligt - sie agieren als Schauspieler und sprechen in ihrer eigenen Sprache. Mittlerweile produziert die BSR jährlich einen Unterweisungsfilm, mit finanzieller Unterstützung durch ihre Unfallkasse. Im Gegenzug sind die Filme allgemein zugänglich. Eine gute Möglichkeit auch für andere - die eigene BG bzw. UK ansprechen!

 


Arbeitsschutz-Maßnahmen bei Interaktionsarbeit

Die Arbeit mit KundInnen, PatientInnen und KlientInnen ist charakteristisch für Dienstleistungsberufe. Damit die Beschäftigten durch die mit dieser Interaktionsarbeit einhergehenden Belastungen nicht gesundheitlich beeinträchtigt oder gar geschädigt werden, braucht es geeignete und wirksame Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Welche bisherigen Ansätze es gibt, vor allem aber, was konkret in Betrieben und Dienststellen schon jetzt getan werden kann, zeigt "Micky-Mäuse helfen nicht gegen schwierige Kunden - Arbeitsschutz-Maßnahmen bei Interaktionsarbeit". Mit Beteiligung der Beschäftigten kann der darin enthaltene Katalog an Maßnahmen direkt für die Praxis genutzt werden.


Hand in Hand für Gute Arbeit: Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII sind zentral wichtige Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Allerdings gilt es noch Vieles zu klären und festzulegen, z. B. bei ihren Aufgaben und der Freistellung oder zu ihrer Rolle im Arbeitssicherheitsausschuss (ASA). Hierbei sind Betriebs- und Personalräte in der Mitbestimmung. Eine entsprechend ausgerichtete Zusammenarbeit von BR/PR und (kurz:) Sibe bringt den beteiligungsorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutz voran: Für gute, gesunde Arbeit für die Beschäftigten!

Hand in Hand für Gute Arbeit: Sicherheitsbeauftragte als Akteure im beteiligungsorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutz


Rechtsbruch seit bald 22 Jahren!

Die Antwort der Bundesregierung vom 1. März 2018 auf eine Kleine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigt die Nichteinhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Seit 1996 ist vorgeschrieben, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dabei psychisch wirkende Gefährdungsfaktoren zu berücksichtigen haben. Aus den Ergebnissen dieser Gefährdungsbeurteilungen sind Arbeitsschutz-Maßnahmen abzuleiten, durchzuführen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Als aktuelle Daten liegen der Bundesregierung die aus der Dachevaluation (Betriebsbefragung) der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) aus dem Jahr 2015 vor. Demzufolge werden in 52 % der Betriebe Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, von diesen berücksichtigen 41 % psychische Belastungen (siehe Antwort, S. 16). Gerade einmal 21,32 % der Arbeitgeber halten sich demnach an (seit langem) geltendes Recht!

Für Schnell-LeserInnen die genannten Zahlen in der Mitteilung der Bundestagsabgeordneten Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) vom 13. März 2018.

Noch skandalöser sieht es aus, wenn man sich die Zahlen zur Ableitung von Arbeitsschutz-Maßnahmen ansieht. Die diesbezüglichen Ergebnisse der GDA-Betriebsbefragung 2015 differenzieren allerdings nicht bezüglich psychischer Belastungen, es geht also um die Summe aller Arbeitsschutz-Maßnahmen und ihre Wirksamkeit. Gerade einmal in 12,9 % aller Betriebe gibt es auf Wirksamkeit überprüfte Arbeitsschutz-Maßnahmen! (Siehe Antwort, S. 17.) Gesamt gesehen halten sich also lediglich 12,9% der Arbeitgeber an das für sie geltende Arbeitsschutz-Recht!

Selbst diese Zahlen sind noch zu hinterfragen: Wie die Qualität der Durchführung der (wenigen) durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen zu sehen ist: Wurden beispielsweise alle Tätigkeiten der Beschäftigten berücksichtigt? Waren Betriebs- bzw. Personalräte eingebunden, waren Beschäftigte beteiligt? Gleichermaßen ist zu fragen, wie die notwendigen Arbeitsschutz-Maßnahmen abgeleitet, also gefunden wurden.

Und selbst die erschütternde Zahl von 12,9 % spiegelt noch nicht den wahren Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland wider: Die Wirksamkeitsprüfung dient dazu festzustellen, ob bei der Gefährdungsbeurteilung aufgefundene Gesundheitsgefahren und –gefähr-dungen durch die Arbeitsschutz-Maßnahmen beseitigt wurden. Sind solche Maßnahmen nicht wirksam, müssen neue Arbeitsschutz-Maßnahmen gefunden, durchgeführt und wiederum auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Durch die Nichterfassung entsprechender Zahlen muss offen bleiben, wie viele der nur 12,9% aller Betriebe bei Feststellen von Nicht-Wirksamkeit neue Arbeitsschutz-Maßnahmen abgeleitet haben.


Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten mit Menschen – Interaktionsarbeit humanisieren

Charakteristisch für Dienstleistungsarbeit ist das Arbeiten mit Menschen, genauer ‚mit-an-für‘: PatientInnen, KundInnen, BürgerInnen, KlientInnen, Lernende etc.: Diese Aufzählung wäre noch fortzuführen, eine Kurzformel dafür gibt es nicht. Aber einen Fachbegriff: „Interaktionsarbeit“, denn all diese Arbeitstätigkeiten gehen mit Handlungen zwischen Menschen einher. ver.di hat ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitsbedingungen in den Dienstleistungsbranchen. Zentrales Ziel ist es, die Interaktionsarbeit gut und gesund zu gestalten, gemeinsam mit den Beschäftigten.

Praxis-Anregungen dafür liefert unter anderem die Veranstaltungsreihe „Arbeiten mit Menschen – Interaktionsarbeit humanisieren“, die am 15. September 2017 fortgeführt wird. Die Dokumentation der Veranstaltung 2016 findet sich hier.

Die Online-Handlungshilfe will diese wichtige Zielsetzung durch Beiträge zur praktischen Umsetzung bei der Gefährdungsbeurteilung begleiten und unterstützen (Interaktionsarbeit).

Dienstleistungsarbeit ist Interaktionsarbeit – Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung psychisch wirkender Belastungen“ gibt einen Überblick über die spezifischen Anforderungen (Gefährdungsfaktoren) bei Interaktionsarbeit, vergleicht bestehende Fragekataloge/Checklisten zur Erfassung damit und zieht Schlussfolgerungen für die Praxis der Gefährdungsbeurteilung.


Arbeitsschutz-Standard Beteiligung

Ohne Beteiligung der Beschäftigten funktioniert Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht. Betriebs- und Personalräte können bei Verhandlungen über die Ausgestaltung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung auf umfangreiche Argumente für die Beteiligung der Beschäftigten zurückgreifen. Denn die Beteiligung der Beschäftigten ist ein Standard im Arbeitsschutz. Zugleich liefert die Zusammenstellung zentral wichtiger Stellen aus Standardwerken wertvolle Hinweise, worauf bei der Ausgestaltung zu achten ist: Akteure im Arbeitsschutz


Neue Filme für den Einsatz im Betrieb: Vampire und Superhelden mit psychischen Fehlbeanspruchungen

Mit den Arbeitsschutz-Filmen „Die gute Fee“, „Der Weihnachtsmann“ und auch mit „Napo“ (alle zu finden über „Filme“) haben Interessenvertretungen in Betrieben und Dienststellen bereits viele gute Erfahrungen gemacht. Das bisweilen heikle Thema „psychische“ Gefährdungsbeurteilung lässt sich so einfach nachvollziehbar und durchaus mit Schmunzeln z. B. in Betriebs- und Personalversammlungen einbringen.

Nun gibt es neue weitere Filme, bei denen Vampire, Märchenfiguren und Superhelden weitere Beispiele dafür geben, was psychische Fehlbeanspruchungen sind (und was nicht: eben keine psychischen Erkrankungen einzelner Kollegen oder Kolleginnen). Der ebenfalls neue „Erklärfilm zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ hat ein etwas anderes Einsatzgebiet: für die Interessenvertretung selbst (auch in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber), für die Einstiegssituation der Steuerungsgruppe oder für alle im Betrieb, wenn man bereits die ersten Schritte hin zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung gemacht hat. Die Prozess-Schritte lassen sich also gut mit unterschiedlich vertiefenden Filmen begleiten – was oft besser wirkt als theorethische Präsentationen.


Der DGB-Index Gute Arbeit als empfohlenes Instrument für die Gefährdungsbeurteilung im Öffentlichen Dienst

In der Praxis ist der DGB-Index Gute Arbeit seit Jahren ein bewährtes Instrument, um psychische Belastungen (auch für Arbeitgeber) sichtbar zu machen und als Gefährdungen zu ermitteln. So hat dann auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Gutachten bestätigt, dass die Beschäftigtenbefragung mit dem DGB-Index nach einem arbeitswissenschaftlich gesicherten Verfahren erfolgt (siehe dazu: Der DGB-Index Gute Arbeit als beteiligungsorientiertes Verfahren im Prozess der Gefährdungsbeurteilung, hier S. 133).

Überdies hat nun der Ressortarbeitskreis Gesundheitsmanagement des Bundesministeriums des Innern (BMI) den DGB-Index als Analyse-Instrument für das Betriebliche Gesundheitsmanagement empfohlen. Außerdem wird die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit dem DGB-Index Gute Arbeit in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg (BGV) als eines von zwei Beispielen Guter Praxis vorgestellt. Ausschlaggebend für die Wahl dieses Instrumentes sei gewesen, dass der DGB-Index durch die Trennung in eine Belastungs- und eine Beanspruchungsfrage die Arbeitssituation differenziert erfasse. Die Veröffentlichung des BMI „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in der Bundesverwaltung. Schwerpunktpapier Analyse im BGM“ kann über die diesbezügliche Themenseite des DGB herunter geladen werden (für den Download bitte ganz nach unten scrollen).

Mehr zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit dem DGB-Index Gute Arbeit in der Hamburger BGV: Im oben genannten Schwerpunktpapier des BMI, auf der Themenseite des DGB, außerdem:

Praxisbeispiel: Interview zur Gefährdungsbeurteilung bei der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz: "Damit wir gesund bleiben" (Verena Blix in ver.di publik, Juni 2015)

"Gefährdungsbeurteilung als Baustein der Guten Arbeit" (Peter Kulemann im Jahrbuch Gute Arbeit 2015)

Auf den Punkt gebracht zum betrieblichen Einsatz: Gute Arbeit! Wie durch den DGB-Index die Qualität der Arbeitsbedingungen im Betrieb ermittelt und verbessert wird.


Prozess der beteiligungsorientierten Gefährdungsbeurteilung grundlegend aktualisiert!

Gesetzliche und fachliche Neuerungen sowie aktuelle Praxis-Erfahrungen u. a. zum Einsatz des DGB-Index Gute Arbeit für eine gelungene Gefährdungsbeurteilung waren Grund genug, den Prozesskreis zu überarbeiten. Da die praktische Umsetzbarkeit das primäre Ziel der ver.di-Online-Handlungshilfe ist, ging es bei der Aktualisierung auch um die Ausweitung von Praxis-Tipps und „Warnhinweisen“. Eine durchgängige Ausrichtung an der zuvor präsentierten Strategie der Interessenvertretung und eine bessere Verknüpfung der Prozess-Schritte untereinander runden den neu gestalteten Prozesskreis ab.


Neu und hilfreich: ver.di-Wandzeitung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Fehlbeanspruchungen

Mit der (kurz:) ver.di Wandzeitung psychische Fehlbeanspruchung stellt ver.di als Erste überhaupt solch ein Instrument zur Verfügung, mit dem direkt in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen/Fehlbeanspruchungen eingestiegen werden kann. Die Wandzeitung kann aber von Betriebs- und Personalräten (oder weiteren Akteuren, wie beispielsweise Vertrauensleuten) auch dafür genutzt werden, eine vollständige Gefährdungsbeurteilung anzustoßen und durchzusetzen. Näheres zu diesen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten erläutert die jeder Wandzeitungs-Bestellung beigefügte „Einführung in die Nutzung der ver.di-Wandzeitung psychische Fehlbeanspruchungen“, die außerdem Praxis-Tipps zum Einsatz enthält.

ver.di-Wandzeitung psychische Fehlbeanspruchungen zur Ansicht - Einführung - Bestellschein Wandzeitung Fehlbeanspruchung


Sichere Arbeitsmittel für Alle!

Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung gilt seit 1. Juni 2015. Klarere Struktur und Definitionen, u. a. was die Arbeitsmittel selbst und was die Schutzziele anbelangt sowie eine bessere Harmonisierung der Verordnungen untereinander: So lassen sich die Neuerungen der BetrSichV auf den Punkt bringen.

Im Einzelnen finden sich allerdings Neuerungen, die für die Gefährdungsbeurteilung, die Mitbestimmung von BR wie PR und die Beteiligung der Beschäftigten wichtige Auswirkungen haben. Hervorzuheben ist zum einen die sehr deutliche Betonung, dass Gefährdungsbeurteilung und daran anschließende Unterweisung VOR der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels erfolgen müssen.

Andererseits fällt bei den Schutzzielen auf, wie klar es nun um Ergonomie, menschengerechte Gestaltung der Arbeit und Berücksichtigung auch psychischer Belastungen geht. Schutzziele sind das, was der konkrete betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz erreichen soll.

Ohne Beteiligung der Beschäftigten wird sich das nicht (wirksam) umsetzen lassen. Ob nun Erfassung der Belastungen und Gefährdungen, Entwicklung von Arbeitsschutz-Maßnahmen und deren Umsetzung: Die Beschäftigten sind die Expertinnen und Experten für die täglich von ihnen verrichtete Arbeit. So können sie auch konkret Auskunft darüber geben, ob die Verwendung der Arbeitsmittel alters- und alternsgerecht gestaltet ist (BetrSichV, § 3, Abs. 2) oder ob Arbeitstempo und Arbeitsrhythmus zu Gefährdungen führen können (BetrSichV, § 6, Abs. 1).

Mehr zu novellierten Betriebssicherheitsverordnung: Neue BetrSichV und Gefährdungsbeurteilung


Schutzfunktion der Gefährdungsanzeige

Die Gefährdungsanzeige (auch: Überlastungsanzeige) dient der Abwehr von Schäden: Für die Beschäftigten selbst, ihre KollegInnen und Kollegen sowie die von ihrer Arbeit Betroffenen. „Betroffen“ sind nicht allein KundInnen, KlientInnen und PatientInnen, sondern auch weitere Personenkreise, beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer. Die Gefährdungsanzeige sichert gegen Schadensersatz-Ansprüche ab und dient dem Funktionieren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie kann eine erneute, „außerplanmäßige“ Gefährdungsbeurteilung anstoßen.

Der Artikel „Gefährdungsanzeige“ der Fachzeitschrift „Gute Arbeit“ 5/2015 des Bund-Verlages erläutert in konzentrierter Form das Wichtigste zur Vorgehensweise und nennt die zentralen Rechtsgrundlagen.

Ein Flyer der ver.di-Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendpflege liefert das Wichtigste zur Überlastungsanzeige in kurz prägnanter und praktisch einsetzbarer Form. Das Formular sowie die Prioritäten-Checkliste richten sich an die Leitungen von Tageseinrichtungen für Kinder - sind jedoch mit wenigen Anpassungen für jeden Arbeitsbereich nutzbar: Flyer Gefährdungsanzeige

Weitere Informationen sowie Materialien zur Gefährdungsanzeige finden sich hier in der Online-Handlungshilfe unter: Gefährdungsbeurteilung aktiv einsetzen, dann: Gute Arbeit und Arbeitsschutz